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Schön & Sauberdienstleistungen

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Tel: 030 37308044 Mobil: 01786343332 E-Mail silkereiter@t-online.de

1. Die Geschäftsbedingungen bei Schön & Sauber Dienstleistungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen und Privatpersonen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts 2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. § 2 Art und Umfang der Leistung 1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot bzw. einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Wiederkehrende und regelmäßige Leistungen wie z. B. Unterhalts- und Glasreinigung unterliegen Die Mindestlaufzeit laut Vereinbarung .. 2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. 3. Bei Beendigung der wiederkehrenden und regelmäßig auszuführenden Leistungen nach Ablauf ist vom Auftraggeber und Auftragnehmer eine Kündigungsfrist von 4. Wochen einzuhalten oder nach Vereinbarung § 3 Abnahme und Gewährleistung 1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich innerhalb von 24 Std. Zeit. Ort, Art und Umfang des Mangels muss Detailliert beschrieben werden 2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen. 3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. 4. Minderung des Honorars kann bei Mängel die durch den Auftragnehmer entstanden sind nur dann verlangt werden, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist oder verweigert wird 5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Dafür ist unsere Haftpflichtversicherung die mögliche Schäden der Erfüllung unserer Aufgaben entstehen können wo wir aber bemüht sind diese gering zu halten § 4 Aufmaß 1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger- Handwerks zu ermitteln. 2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich innerhalb 48h widerspricht, gelten die Maße als anerkannt, 3. Preise Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei Änderungen Tariflohn ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.Haftung 1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. 2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 8 Zahlungsbedingungen 1. Rechnungen sind netto ohne Abzug spätesten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. 2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig. 3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. 4. Rechnungsstellungen der rohe GmbH erfolgen ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. § 9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. § 10 Datenspeicherung Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, sowie im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässige, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden. § 11 Teilunwirksamkeit Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Stand: Mai 2019